Klar Fair Kompetent

Für Arbeitgeber ist die AfA® AG der leistungsstarke und zuverlässige Partner, wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu besetzen. Sowohl bei gewerblichen als auch bei kaufmännischen und technischen Berufen finden wir die geeigneten Mitarbeiter. Ob diese Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum eingesetzt oder direkt fest eingestellt werden - die AfA® AG unterstützt alle Arbeitgeber kompetent und zuverlässig.

Für Arbeitnehmer findet die AfA® AG den passenden Arbeitsplatz. Wir stellen den Kontakt zu den Unternehmen her und unterstützen dabei, diese Arbeitgeber von der eigenen Leistungsfähigkeit zu überzeugen. Ob Bewerber und Mitarbeiter befristet oder unbefristet, Teilzeit oder Vollzeit, erst bei uns oder direkt beim Arbeitgeber eingestellt werden - die AfA® AG unterstützt alle Arbeitnehmer klar, fair und kompetent.

Vorgehensweise

Es geht nur miteinander

Die AfA® führt gemäß den Anforderungen der Arbeitgeber die Vorauswahl der Bewerber und Mitarbeiter durch und stellt die geeigneten Kandidaten vor. Der Arbeitgeber entscheidet, welche der vorge- schlagenen Bewerber er persönlich kennenlernen möchte und trifft auch die Entscheidung, welche Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt oder per Direktvermittlung sofort eingestellt werden.

Der Arbeitnehmer hat nun die Chance, dem Arbeitgeber zu zeigen, dass er der Richtige ist. Er kann den Arbeitgeber von Qualifikation, Motivation und Leistungsfähigkeit überzeugen.

Die Vermittlungstätigkeit der AfA® ist für den Arbeitsuchenden absolut kostenlos und dann abgeschlossen, wenn der passende Arbeitgeber gefunden wurde.

Das Vermittlungshonorar wird vom Arbeitgeberunternehmen gezahlt. Sollte die Vermittlungstätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung durchgeführt werden, wird der Mitarbeiter bei der AfA® fest angestellt, erhält von ihr das Arbeitsentgelt und kann vom Arbeitgeber, bei dem er seine Arbeitsleistung erbringt, übernommen werden. Hier wird das Vermittlungshonorar vom Unternehmen verteilt über die Dauer der Überlassung gezahlt.

Kommt es nicht zur Übernahme des Mitarbeiters, kann die AfA® einen anderen Arbeitgeber finden, bei dem dieser Mitarbeiter eingesetzt wird. Sollte der Bewerber direkt eingestellt werden, wird das gesamte Vermittlungshonorar vom Arbeitgeber als Einmalbetrag an die AfA® gezahlt.

Die Vermittlungstätigkeit der AfA® AG erfüllt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sehr hohe Qualitätsstandards – das ist möglich, weil wir wissen: es geht nur miteinander.