Ausbildung
Die Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen an einen Auszubildenden oder Studenten durch eine so genannte ausbildende Stelle, wie beispielsweise ein handwerklicher Betrieb. Im Unterschied zum umfassenderen Begriff der Bildung verfolgt die Ausbildung der heutigen Zeit in erster Linie praktische Absichten. Die pädagogische Zielsetzung der Ausbildung liegt weniger in der allgemeinen und persönlichen Entfaltung des Auszubildenden, sondern vielmehr in der standardisierten Vermittlung von anwendbaren Fertigkeiten, die zumeist der späteren gewerblichen Berufsausübung dienen soll. Bei der dualen Berufsausbildung erfüllen insbesondere Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen (berufsbildende Schulen, Berufskollegs) diese Aufgaben. Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen handeln in Deutschland nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (kurz: BbiG). Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder sonst zuständigem Fachministerium erlassener, Ausbildungsverordnung ausgebildet werden. Das Berufsbildungsgesetz setzt als Voraussetzung für eine Ausbildung zu einem anerkannten Beruf keine Vorgaben für absolvierte Schulausbildungen oder sonstige Fortbildungen, so dass im Prinzip jeder berechtigt ist, eine Ausbildung zu beginnen. Ausbildungen werden von zahlreichen Betrieben in ganz Deutschland angeboten, zum Beispiel in München, Rostock, Tübingen, Hannover und Köln. Als Ergänzung zur Ausbildung in Vollzeit hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, eine betriebliche Ausbildung auch in Teilzeit zu machen und somit besteht bei berechtigtem Interesse auch die Möglichkeit, durch die Reduzierung der Wochenstundenzahl die Ausbildung zu verkürzen.
Mehr über das Thema Ausbildung erfahren, kann man beispielsweise bei den Informationen der IHK zu Ausbildung und Weiterbildung.